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   BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56   

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https://dejure.org/1957,973
BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56 (https://dejure.org/1957,973)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1957 - VI B 21.56 (https://dejure.org/1957,973)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1957 - VI B 21.56 (https://dejure.org/1957,973)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56
    Alternative des § 7 nur dann ausgeschlossen sei, wenn diese Abwägung zu der Feststellung führe, daß die sachlichen Beweggründe - nämlich die Berücksichtigung der Befähigung und Leistungen des Betroffenen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, der dienstlichen Erfordernisse usw. - für die Ernennung oder Beförderung mindestens das gleiche Gewicht hatten wie die enge Verbindung des Betroffenen zum Nationalsozialismus (vgl. BVerwGE 2, 10 ff. [18/19]).

    Dies ist hier der Fall; denn das - die hier in Betracht kommenden Rechtsfragen klärende - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erging am 3. Dezember 1954 (BVerwGE 2, 10 ff.), also nach den Urteilen, von denen das Berufungsurteil angeblich abweicht, und mit diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, stimmt das Berufungsurteil, wie bereits oben ausgeführt ist, überein.

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56
    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ferner klargestell daß grundsätzlich die den § 7 G 131 zur Anwendung bringende oberste Dienstbehörde die materielle Beweislast dafür trägt, daß die Voraussetzungen für die Anwendung der zweiten Alternative des § 7 G 131 erfüllt sind, daß also die oberste Dienstbehörde grundsätzlich die Folgen der Ungewißheit gegen sich gelten lassen muß, die das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag (vgl. BVerwGE 3, 110 ff. [115]).
  • BVerwG, 13.07.1953 - I B 10.53

    Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56
    Für die Anwendbarkeit des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 13. Juni 1953 - BVerwG I B 10.53 - in NJW 1953, 1607 = JZ 1953, 676 = DÖV 1953, 729) zu fordern, daß das Berufungsurteil auf der in ihm vertretenen abweichenden Ansicht beruht.
  • BVerwG, 26.09.1953 - II C 12.53

    Fehlen eines bestimmten Antrags bei Einlegung der Revision - Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56
    Für die Anwendbarkeit des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 13. Juni 1953 - BVerwG I B 10.53 - in NJW 1953, 1607 = JZ 1953, 676 = DÖV 1953, 729) zu fordern, daß das Berufungsurteil auf der in ihm vertretenen abweichenden Ansicht beruht.
  • BVerwG, 15.07.1954 - V B 92.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56
    Die Klärung der abweichend beurteilten Rechtsfrage - und damit die diesem Zwecke dienende Zulassung der Revision - erübrigt sich jedoch, wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsfrage nach Erlaß des Urteils, von dem das Berufungsurteil abweicht, bereits geklärt hat und das Berufungsurteil mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung steht (so auch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1955 - BVerwG I B 29.55 - und vom 15. Juli 1954 - BVerwG V B 92.54 -).
  • BVerwG, 24.05.1955 - I B 29.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56
    Die Klärung der abweichend beurteilten Rechtsfrage - und damit die diesem Zwecke dienende Zulassung der Revision - erübrigt sich jedoch, wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsfrage nach Erlaß des Urteils, von dem das Berufungsurteil abweicht, bereits geklärt hat und das Berufungsurteil mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung steht (so auch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1955 - BVerwG I B 29.55 - und vom 15. Juli 1954 - BVerwG V B 92.54 -).
  • BVerwG, 25.07.1957 - VI B 3.56

    Rechtsmittel

    Die Klärung dieser Rechtsfrage erübrigt sich aber, wenn das Bundesverwaltungsgericht sie nach Erlaß des Urteils, von dem das Berufungsgericht abweicht, bereits geklärt hat, und das Berufungsgericht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1955 - BVerwG II B 98.54, in NJW 1955 S. 1733 - und vom 26. Februar 1957 - BVerwG VI B 21.56 -).
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